Die Finanzierung des Frauenhaus Dorsten
Das Frauenhaus Dorsten erhält entsprechend festgelegter Richtlinien und Vereinbarungen Förderungen für Personal-, Sach- und Gemeinkosten aus Landes- und Kreismitteln.
Zusätzlich rechnen wir mit den zuständigen Behörden, einen mit dem Kreis Recklinghausen vereinbarten Tagessatz, für die genutzten Plätze von Frauen und Kindern ab. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. In seltenen Fällen rechnen wir auch mit den Frauen selbst ab, beispielsweise bei Erwerbstätigkeit.
Trotz der Zuwendungen resultiert keine Vollfinanzierung des Frauenhaus Dorsten. Es bleiben Lücken z.B. durch die Eigenmittelfinanzierung eines Schutzplatzes für Frauen, Eigenanteilen für Projekte, Anschaffungen für Spielmaterialien, Ersatzanschaffungen von Mobiliar, Renovierungen und Ausgestaltung der Räumlichkeiten und des Außengeländes, oder auch außergewöhnliche Ausgaben.
Um einen Standard sicherzustellen und ein Zuhause auf Zeit für belastete Frauen und Kinder zu schaffen, müssen die Kosten durch die Beiträge unserer Mitglieder, durch von Gerichten in Strafverfahren zugesprochene Bußgelder, sowie durch Spenden gedeckt werden.
Das Frauenhaus Dorsten steht in der Verteilerliste für Bußgelder. RichterInnen können Angeklagte in Strafverfahren zu Geldauflagen verurteilen.
Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 234
46252 Dorsten
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